- Gewalt
- Ge·wạlt die; -, -en; 1 nur Sg; Gewalt (gegen jemanden / etwas) das Benutzen von körperlicher Kraft, Macht, Drohungen o.Ä., um jemanden zu verletzen oder um jemanden zu zwingen, etwas zu tun <brutale, rohe Gewalt; Gewalt anwenden; etwas mit Gewalt erzwingen; jemandem Gewalt androhen, antun>: jemandem etwas mit Gewalt wegnehmen; Wird im Fernsehen zu viel Gewalt gezeigt?|| K-: Gewaltandrohung, Gewaltanwendung, Gewaltherrschaft, Gewaltmaßnahme, Gewaltverbrechen, Gewaltverbrecher|| -K: Waffengewalt2 nur Sg; das Benutzen von körperlicher Kraft, um etwas zu erreichen: Die Kiste ließ sich nur mit Gewalt öffnen|| K-: Gewaltanwendung3 nur Sg; die große natürliche Kraft, die Heftigkeit eines Naturphänomens: die Gewalt einer Explosion, eines Sturmes, der Wellen4 nur Sg; Gewalt (über jemanden / etwas) die Macht, über jemanden / etwas zu herrschen oder zu bestimmen <die elterliche, richterliche, staatliche Gewalt; Gewalt über jemanden gewinnen, haben; jemanden/ etwas in seine Gewalt bekommen, bringen; die Gewalt an sich (Akk) reißen; die Gewalt über jemanden verlieren; in jemandes Gewalt geraten, sein / stehen>: Der Bankräuber brachte mehrere Geiseln in seine Gewalt5 meist Pl, Pol; verwendet als Bezeichnung für die drei Bereiche, in die die Aufgaben und die Macht eines Staates unterteilt werden (Legislative, Exekutive und Judikative) <die drei Gewalten; die gesetzgebende, ausführende, richterliche Gewalt>|| K-: Gewaltenteilung, Gewaltentrennung6 höhere Gewalt nur Sg; ein Ereignis (wie z.B. ein Unfall, eine Naturkatastrophe o.Ä.), das nicht zu erwarten war und nicht verhindert werden konnte: Ein Blitzschlag ist höhere Gewalt7 sich / etwas (Akk) in der Gewalt haben sich / etwas beherrschen können, unter Kontrolle haben: Sie erschrak, hatte sich aber sofort wieder in der Gewalt; Er hatte den Wagen nicht mehr in der Gewalt8 die Gewalt über etwas (Akk) verlieren besonders ein Fahrzeug nicht mehr unter Kontrolle haben9 mit (aller) Gewalt gespr ≈ unbedingt, um jeden Preis: etwas mit aller Gewalt durchsetzen wollen10 mit sanfter Gewalt mit leichtem Zwang oder Druck, freundlich, aber sehr bestimmt11 etwas (Dat) Gewalt antun ≈ etwas verfälschen <den Tatsachen, der Wahrheit Gewalt antun>12 jemandem Gewalt antun geschr euph ≈ jemanden vergewaltigen13 sich (Dat) Gewalt antun geschr euph ≈ Selbstmord begehen|| ID Gewalt geht vor Recht verwendet, um auszudrücken, dass sich der Stärkere oft durchsetzt, auch wenn er nicht im Recht ist|| zu 1 ge·wạlt·frei Adj; ge·wạlt·los Adj; Ge·wạlt·lo·sig·keit die; nur Sg
Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache. 2013.